Zugewinn

Wie wird bei der Scheidung unser Vermögen aufgeteilt?

Jede Ehe ist auch eine Wirtschaftsgemeinschaft, die im Fall der Scheidung aufgehoben werden muss. Soweit Ehepartner vertraglich nichts anderes vereinbart haben kommt dabei das Verfahren des Zugewinnausgleichs zur Anwendung. Im Rahmen des  Zugewinnausgleichs wird ermittelt, welches Vermögen die Ehepartner während der Ehezeit gemeinsam erwirtschaftet haben und dann das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt.

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Unverbindliche Auskunft und Terminvereinbarung

Beim Zugewinnausgleich gibt es viele Sonderfälle zu beachten – etwa wenn ein Partner vor oder während der Ehezeit Vermögen durch Erbschaften erwirbt. Für Selbstständige, bei denen große Vermögenswerte im Betrieb stecken und nicht ohne diesen zu gefährden aufgeteilt werden können, stellt der Zugewinnausgleich oft eine existenzielle Gefahr für ihre Firma dar.

Gerne berate ich Sie bei der Frage

  • - wie hoch Ihr Anspruch auf Zugewinn im Fall der Scheidung ist
  • - wie der Zugewinnausgleich über einen Vergleich oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung zweckmäßig und  kostengünstig geregelt werden kann
  • - wie sie Ihren Betrieb für den Fall einer Scheidung absichern können.

Ich bin Kontaktanwalt des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV).