Versorgungsausgleich

Bin ich nach einer Scheidung trotzdem im Alter versorgt?

Von Gesetzes wegen wird mit der Scheidung auch der Versorgungsausgleich durchgeführt, soweit die Ehepartner nicht ausdrücklich vereinbart haben, darauf zu verzichten. Im Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit von beiden Partnern erworbenen Altersversorgungsansprüche zwischen den Partnern aufgeteilt.

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Unverbindliche Auskunft und Terminvereinbarung

Beim Versorgungsausgleich erhält derjenige, der weniger Ansprüche hat, keinen Schadensersatz, sondern, sein Partner muss ihm einen Teil der eigenen Rentenansprüche abtreten.

Da Altersversorgungsansprüche höchst unterschiedlich sein können, ist es wichtig, die vom Gericht vorgeschlagene Verteilung sorgfältig zu prüfen.

Ich berate Sie gerne bei der Frage

  • - ob die vorgeschlagene Verteilung der Versorgungsansprüche rechtmäßig und gerecht ist
  • - ob Kinderbetreuungszeiten richtig berücksichtigt wurden
  • - ob Sie aufgrund von Gesetzesänderungen nach länger zurückliegender Scheidung einen Anspruch auf Korrektur des Versorgungsausgleichs haben

Ich bin Kontaktanwalt des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV).